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Familienhebammen und
Familienkinderkrankenschwestern
Familienhebammen helfen Frauen und Familien, die die
Schwangerschaft und/oder Geburt als sehr belastende
Situation
erleben. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: „Was
ist gesund für unser Kind?“, „Wie bewältigen wir nun unseren
Alltag?“, „Verstehen wir unser Kind überhaupt richtig?“ und
viele mehr. Wenn dann das Gefühl entsteht, mehr Unterstützung
als die Hilfe einer von der Krankenkasse finanzierten
Hebamme zu benötigen, dann kann dies durch eine Familienhebamme
oder Familienkinderkrankenschwester geschehen.
Sie kommt nach Hause – durchaus auch schon vor der
Geburt und begleitet unterstützend durch die erste Zeit als
neue Familie. Familienhebammen arbeiten mit anderen
Berufsgruppen und Institutionen eng zusammen, selbstverständlich
unterliegen sie der Schweigepflicht. Dieses
Angebot zählt zu den Frühen Hilfen und ist kostenlos für
jede Familie.
Auch nach der Geburt für Sie da
Nach der Geburt haben Sie bis zum zehnten Tag einen
Anspruch auf tägliche Wochenbettbetreuung durch eine
freiberufliche Hebamme. Weitere Besuche sind bis zur
12. Lebenswoche beziehungsweise bis zum Ende der Stillzeit
in Ausnahmefällen möglich. Zu den Aufgaben der Hebammen
gehören die Kontrolle des Nabels, Untersuchung der
Mutter, einschließlich Überwachung und Unterstützung des
Rückbildungsprozesses, Unterstützung beim Stillen und
vieles mehr. Es ist empfehlenswert, möglichst frühzeitig mit
einer Hebamme Kontakt aufzunehmen, um die Betreuung
vor und gegebenenfalls bei und nach der Geburt sicherzustellen.
Die Kontaktdaten von Hebammen finden Sie in
den Gelben Seiten sowie auf folgenden Internetseiten
www.hebammensuche.de, www.hebammen-nrw.de und
www.ammely.de.
Beratung werdender Mütter
In den Beratungsstellen im Kreis Lippe finden werdende
Mütter und Familien verständnisvolle Gesprächspartnerinnen
und -partner bei Problemen oder Konflikten während der
Schwangerschaft. Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet
und Hilfen gesucht.
Im Rahmen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ kann
schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch geholfen
werden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu
erleichtern. Vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der
Weiterführung des Haushalts, bei der Wohnung und Einrichtung
sowie der Betreuung des Kindes kann geholfen werden.
Zuschüsse aus der Bundesstiftung können nur bei einer persönlichen
finanziellen Notlage gewährt werden und sind nur
zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht
oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.
Ev. Beratungszentrum der Lippischen Landeskirche
Lortzingstraße 6, 32756 Detmold
Telefon: 05231 9928-0
beratung@lippische-landeskirche.de
www.ev-beratung-lippe.de
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