13
Die Untersuchungen folgen der Entwicklung von Kindern und
sollen deshalb in bestimmten Zeiträumen wahrgenommen
werden. Die Untersuchungen werden durch die Krankenkassen
übernommen und sind daher für Sie kostenlos. Die
Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen werden in
einem Untersuchungsheft für Kinder festgehalten.
Dieses „Gelbe Heft“ erhalten Sie entweder nach der Entbindung
im Krankenhaus oder von Ihrem Kinderarzt beziehungsweise
Ihrer Kinderärztin. Impfpass und „Gelbes Heft“ sollten
Sie daher sorgfältig aufbewahren und dem Arzt oder der Ärztin
bei jedem Besuch vorlegen.
Zahnärztliche Früherkennung
Die kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen im ersten
Lebensjahr umfassen auch die Zähne: Bei der Früherkennungsuntersuchung
U3 berät man Sie im Hinblick auf die
Mundgesundheit über eine gute Ernährung, bei der U5 über
Mundhygiene
und zahnschonende Ernährung sowie bei der
U6 über die richtige Zahnpflege.
Ab dem 30. Lebensmonat
bis zum sechsten Lebensjahr können Sie Ihr Kind dreimal
sowie
vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zweimal jährlich
zur Verhütung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen
zahnärztlich untersuchen lassen.
Zu den Untersuchungen gehören unter anderem die Inspektion
der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs
und Mundhygienestatus- und -beratung. Die Kosten
für diese Individualprophylaxe werden von den Krankenkassen
übernommen. In Schulen und Kindergärten werden
gruppenprophylaktische Maßnahmen durch Prophylaxehelferinnen
und/oder Zahnärzte/-ärztinnen durchgeführt. Die
Teilnahme an diesen Prophylaxeprogrammen für alle Altersstufen
wird Eltern dringend empfohlen: das Kariesrisiko wird
dadurch nachhaltig vermindert. Zudem finden jährlich prophylaktische
zahnärztliche Untersuchungen und Programme
vom Gesundheitsamt in allen Schulen und Kindergärten des
Kreises Lippe statt.