Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe
Der Arbeitskreis Zahngesundheit in Lippe wurde 1984 gegründet.
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Ihm gehören die gesetzlichen Krankenkassen, die
Zahnärztekammer Westfalen/Lippe, die Kassenärztliche Vereinigung
sowie das Gesundheitsamt des Kreises Lippe an.
Aufgabenschwerpunkt des Arbeitskreises ist die Gruppenprophylaxe
bei Kindern bis 12 Jahre. Der Arbeitskreis ist Ansprechpartner
für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen
und Lehrer, Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Helferinnen
und Helfer sowie für Eltern oder Elternräte. Ziel des
Zusammenschlusses ist es, die Zähne der Kinder gesund zu
halten, den Kindern die Angst vor dem Zahnarzt zu nehmen
sowie teuren Zahnersatz und schmerzhafte Zahnbehandlungen
zu vermeiden. Deshalb führt der Arbeitskreis Aktionen in
Kindergärten und Schulen durch, verteilt Informationsmaterial
oder verleiht entsprechende Medien, wie beispielsweise
Bücher, Spiele oder Zahnmodelle.
Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe
Heike Hagenhoff-Beuse
Auf der Horst 25, 48147 Münster
Telefon: 0251 507-145, Fax: 0251 507-278
heike.hagenhoff-Beuse@Zahnaerzte-wl.de
Unterstützung im Krankheitsfall
Mutter-Kind-Kuren /
Müttergenesungskuren
Generell gibt es eine Vielzahl von Kurangeboten für Mütter
und ihre Kinder. Kostenträger sind entweder die gesetzlichen
Krankenkassen oder der Rentenversicherungsträger. Man
unterscheidet zwischen ambulanten und stationären Kurmaßnahmen.
Es gibt zum Beispiel Vorsorgekuren zur Vermeidung
von Krankheiten und Reha-Kuren zur Heilung oder
Besserung von Erkrankungen. Wenn Sie sich als Mutter vom
Alltag überfordert fühlen, einfach müde, kraftlos und voller
Sorgen sind, sollten Sie über eine Müttergenesungskur ohne
Kinder oder alternativ über eine Mutter-Kind-Kur nachdenken.
Die Kosten übernehmen, bei entsprechender medizinischer
Indikation, die gesetzlichen Krankenkassen. Erwachsene zahlen
10 Euro pro Kurtag dazu. Ebenfalls sind Vater-Kind-Kuren
und in Einzelfällen Familienkuren möglich.
Mit oder ohne Kind
Wenn Sie sich für eine Müttergenesungskur entscheiden,
werden Sie in einem Haus untergebracht, in dem nur Mütter
anzutreffen sind. Im Falle einer Mutter-Kind-Kur kommt Ihr
Kind, beziehungsweise kommen Ihre Kinder mit zur Kur. Je
nach Indikation bekommen die Kinder eigene Anwendungen
oder sie kommen als Begleitkinder mit. Haben die Kinder
psychosoziale Probleme, eine verzögerte Entwicklung oder
sonstige Erkrankungen, können Ihre Kinder als Kurkinder
Anwendungen bekommen. Die Entscheidung darüber trifft
die Krankenkasse nach Prüfung der ärztlichen Atteste. Ihr
Kind wird tagsüber in altersgerechten Kindergruppen betreut.
Eine Kur dauert im Regelfall drei Wochen, kann aber in
medizinisch begründeten Ausnahmefällen auch verlängert
werden.
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