02 Wenn alles anders kommt
Im folgenden Kapitel möchten wir Sie darüber informieren,
welche Hilfen Sie beispielsweise nach der Geburt eines
ungewollten Kindes, bei der Geburt eines behinderten
Kindes oder beim Thema Tod in Anspruch nehmen können.
Außerdem wird aufgezeigt, welche Rollen die Themen Adoption
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und Pflegefamilie für das Kindeswohl spielen können.
Schwangerschaftsabbruch
Frauen, die ungeplant schwanger werden und das Kind aus
den verschiedensten Gründen nicht zur Welt bringen können
oder wollen, müssen sich vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch
bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
beraten lassen. Zur Erklärung: Nach der in
Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch
zwar grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt
aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei: Ein
Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn eine