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Information über Sonder-Elternbriefe
Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.
Boppstraße 10, 10967 Berlin
Telefon: 030 259006-35
elternbriefbestellung@ane.de
www.ane.de
Elternbriefe der kath. Kirche
www.Elternbriefe.de
Elternbegleiterinnen
Oft ist es nicht ganz leicht für Eltern, das richtige Angebot
oder die richtige Institution zu Fragen des Familienlebens, der
Erziehung oder der Entwicklung ihrer Kinder zu finden. Hier
unterstützen Elternbegleiterinnen ganz konkret und stehen
kostenlos für individuelle Themen zur Verfügung. Für weitere
Informationen und Vermittlungsanfragen wenden Sie sich
bitte an
Elternbegleitung
Nadine Heinemann
Telefon: 05231 624241, n.heinemann@kreis-lippe.de
Bildungs- und EntwicklungsBegleitung (BEB)
Als Babys und Heranwachsende lernen Kinder von ihren
Eltern – es werden wichtige Grundlagen für die spätere
Sprachentwicklung, Kreativität oder Bindungsfähigkeit gelegt.
Damit das in allen Familien gut gelingt, werden im Kreis Lippe
bereits seit mehr als zehn Jahren sogenannte Bildungs- und
Entwicklungsbegleiterinnen (BEB) qualifiziert und anschließend
eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine individuelle
Familienunterstützung bei der Erziehung für Mütter und
Väter
mit Kindern von 0 bis 7 Jahren.
Angesprochen sind alle Eltern, die etwas für den Bindungsaufbau
zu ihren Kindern tun möchten, wenn sie beispielsweise
unsicher, belastet oder alleinerziehend sind. Das Angebot
ist kostenlos und findet zu Hause statt. In zwölf Wochen wird
den Eltern für eine Stunde in der Woche anhand von Spielen
und Übungen wichtiges Handwerkszeug im Umgang mit den
Kindern vermittelt. Interessierte Mütter oder Väter, die sich in
ihrer Elternrolle eine Anregung und Unterstützung bei der
Begleitung und Förderung ihres Kindes wünschen, können
sich an ihre örtliche Kindertagesstätte, Grundschule, Hebamme
oder Kinderarztpraxis wenden.
Kreis Lippe,
Team Familienfreundlicher Kreis und Kinderschutz
Doris Hampel
Telefon: 05231 624271, d.hampel@kreis-lippe.de
Julia Prokofieva
Telefon: 05231 624270, j.prokofieva@kreis-lippe.de
Eingliederungshilfe
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung/Beeinträchtigung
(körperlich, geistig oder seelisch) oder solche, die von
einer Behinderung bedroht sind, haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Ziel der
Eingliederungshilfe ist es, die Folgen einer Behinderung zu
mildern oder gar abzuwenden, damit ein eigenständiges
Leben weitestgehend möglich ist sowie eine Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zum Selbstverständnis wird.
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