Mutterschutz
Schutz für Schwangere
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, arbeitende
schwangere und stillende Frauen vor Gefahren, Überforderung
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und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz sowie vor
finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes
zu schützen.
Die Mutterschutzvorschriften regeln unter anderem …
wie der Arbeitsplatz beschaffen sein muss.
in welchen Bereichen werdende und stillende Mütter
beschäftigt sein dürfen.
die zulässige Arbeitszeit.
die Entlohnung bei Beschäftigungsverboten.
die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
den Anspruch auf Mutterschaftsgeld und
den Arbeitgeberzuschuss.
den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.
Für die Einhaltung und Umsetzung
dieser und weiterer
Vorschriften ist der Arbeitgeber
verantwortlich. Haben Sie
Fragen rund um den Arbeitsschutz,
so wenden Sie sich
bitte an das Amt für Arbeitsschutz,
das der Bezirksregierung
Detmold angegliedert
ist.
Dezernat Betrieblicher Arbeitsschutz 56.4 –
Fachaufgabe Mutterschutz
Leopoldstraße 13 – 15, 32756 Detmold
Telefon: 05231 71-5604, Fax: 05231 71-821956
www.arbeitsschutz.nrw.de
Mutterschaftsgeld
Entlohnung während
der Schutzfrist
Während der Mutterschutzfristen – sechs Wochen vor und
acht Wochen nach der Geburt – sind Frauen in der Regel
durch das Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss, den der
Arbeitgeber zu tragen hat, finanziell abgesichert. Kein Mutterschaftsgeld
erhalten Hausfrauen und Selbstständige, die
nicht mit Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind sowie Beamtinnen, für die besondere
beamtenrechtliche Regelungen gelten.
Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor
dem mutmaßlichen Entbindungstermin beantragen. Wenn
Sie freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung sind, wenden Sie sich bitte an
Ihre Krankenkasse. Sind Sie als Arbeitnehmerin privat krankenversichert
oder in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert,
erhalten Sie das Mutterschaftsgeld durch das
Bundesversicherungsamt.
Anträge auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse oder, sofern Sie nicht oder privat krankenversichert
sind, beim
Bundesversicherungsamt – Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Telefon: 0228 619-1888
www.bva.de
Informationsbroschüre
„Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
53107 Bonn
broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
www.familien-wegweiser.de
/www.familien-wegweiser.de
/www.bva.de
/www.arbeitsschutz.nrw.de
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