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Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien von Hartz
IV-Leistungen abhängig werden.
Der Anspruch entfällt, sobald das Elterneinkommen den gesamten
Familienbedarf deckt. Um einen Kinderzuschlag zu
beantragen, wenden Sie sich – wie auch für das Kindergeld
– an die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Ob und wie viel
Kinderzuschlag Ihnen zusteht, können Sie mit dem „Kinderzuschlagrechner“
auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums
unter www.familien-wegweiser.de berechnen.
Elterngeld
Das Elterngeld soll Familien nach der Geburt des Kindes finanziell
helfen, wenn Sie für diesen Zeitraum beruflich kürzer
treten,
um das Kind betreuen zu können. Zugleich soll es den
Eltern einen Anreiz bieten, sich gemeinsam um die Kindererziehung
und -betreuung zu kümmern. Ab der Geburt eines
Kindes können Eltern bis zu 14 Monate das Elterngeld (Basiselterngeld)
erhalten. Beide können den Zeitraum frei untereinander
aufteilen. Ein Elternteil allein kann diese Leistung für
mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen.
Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt,
wenn bei einem Elternteil eine Einkommensminderung
vorliegt oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater
während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit
30 Stunden nicht übersteigen. Dabei könnte die
Wahl von Eltergeld-Plus anstelle des Basiselterngeldes
sinnvoll sein.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden
Erwerbseinkommens beziehen, können ebenfalls
volle 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch
nehmen.
Nähere Einzelheiten können Sie auf der Internetseite des
Bundesfamilienministeriums unter www.familien-wegweiser.
de oder unter www.elterngeld-plus.de erfahren. Zur
Beratung, Information und Antragstellung wenden Sie sich
bitte an die Elterngeldstelle im Detmolder Kreishaus. Die Kontaktdaten
finden Sie im Adressteil.
ALG II und Sozialgeld
Niemand fällt durchs Netz
Wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahre alt, erwerbsfähig und
hilfebedürftig sind, können Sie Leistungen nach dem neuen
Sozialgesetzbuch II erhalten, besser bekannt als Hartz-IVGesetze.
Das Arbeitslosengeld II sichert zum einen Ihren
Lebensunterhalt und die Mietkosten, zum anderen gehören
dazu Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen sollen, eine
Arbeit zu finden, beziehungsweise Ihnen die Teilnahme an
Trainingsmaßnahmen in einem Betrieb oder Qualifizierungsmaßnahmen
in Ihrem erlernten oder einem neuen Beruf zu
ermöglichen.
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie mindestens drei Stunden
täglich arbeiten können. Hilfebedürftig heißt, dass Ihr eigenes
Einkommen und Vermögen für die Sicherung des Lebensunterhaltes
nicht ausreicht. Wenn Sie mit anderen Familienmitgliedern
oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen
Partnerschaft leben, wird bei der Berechnung des
Arbeitslosengeldes II auch das Einkommen und das Vermögen
aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
In besonderen Fällen werden auch Mehrbedarfe bewilligt,
zum Beispiel bei Alleinerziehenden. Leben in Ihrem Haushalt
nicht erwerbsfähige Angehörige, so erhalten diese eine dem
Arbeitslosengeld II vergleichbare Leistung, nämlich Sozialgeld.
Besondere Leistungen für Kinder
Damit alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an den
Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und
auch in der Freizeit teilnehmen können, haben Familien mit
einem geringen Einkommen die Möglichkeit durch die Leistungen
für Bildung und Teilhabe unterstützt und gefördert zu
werden.
Zu diesen Leistungen gehört die Übernahme der Kosten von
Schulfahrten, für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen
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