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Kostenlose Rechtsberatung
Wenn die Liebe gegangen ist
Wir wollen nicht hoffen, dass Ihnen das passiert, aber die
Statistik belegt eine Scheidungsquote von mehr als einem
Drittel. Im Falle der Trennung oder Scheidung ist es wichtig,
schnelle und nützliche Informationen und Hilfen zu bekommen,
damit die Beziehung rechtlich sauber und für beide
Partner (und natürlich auch die Kinder) auf möglichst wenig
belastende Weise beendet werden kann. Die Evangelische
Familienbildungsstätte bietet beispielsweise kostenlose
Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung an. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an die
Evangelische Familienbildung
Leopoldstraße 27, 32756 Detmold
Telefon: 05231 976-670, täglich von 9.00 – 12.00 Uhr
Vaterschaft
Klärung der Vaterschaft –
wichtig für Ihr Kind
Für Ihr Kind ist es von großer Bedeutung zu wissen, wer seine
Eltern sind. Hiervon sind für das Kind wichtige Rechtswirkungen
abhängig, beispielsweise zur elterlichen Sorge und zum
Umgang sowie Unterhalts-, Erb-, Renten- oder Krankenversicherungsansprüche.
Manche Männer haben Zweifel an ihrer
Vaterschaft und fürchten die damit verbundene Verantwortung
einschließlich der finanziellen Folgen.
Verheiratete Eltern
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes miteinander
verheiratet, so bedarf diese Vaterschaft keiner besonderen
Feststellung. Sollte der Ehemann nicht der Vater sein,
so kann die Vaterschaft gegebenenfalls angefochten werden.
Unverheiratete Eltern
Sind Mutter und Vater bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander
verheiratet, so muss die Vaterschaft immer gesondert
geklärt werden, auch wenn die Eltern zusammenleben und
wissen, wer der Vater ist. Formlose schriftliche Erklärungen
reichen nicht aus. Wenn Sie ein gemeinsames Kind erwarten,
haben Sie folgende Möglichkeiten:
Als Vater ihre Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen
– Sie können aber auch die Geburt abwarten. Ihre
Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung
der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden
(zum Beispiel beim Standesamt, Jugendamt oder beim
Notar).
Wenn Sie als Eltern unsicher über die Vaterschaft sind,
können Sie – einvernehmlich – auch als Privatpersonen
ein Abstammungsgutachten einholen.
im Streitfall können Sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen
lassen. Das Familiengericht entscheidet über eine
entsprechende Klage nach Einholen eines Sachverständigengutachtens.
Anfechtung der Vaterschaft
Manchmal ist der Mann, der rechtlich Vater eines Kindes ist,
nicht auch gleichzeitig der biologische Vater. In diesem Fall
besteht grundsätzlich ein befristetes Anfechtungsrecht, insbesondere
für diesen Mann, die Mutter und das Kind. Die
Zweijahresfrist beginnt, sobald der Berechtigte von den Umständen
erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Auf der
Grundlage heimlich eingeholter Vaterschaftstests kann eine
Vaterschaft nicht angefochten werden. In einer besonderen
Situation kann gegebenenfalls von einer Vaterschaftsanfechtung
abgesehen werden: Wenn ein Kind nach Abhängigkeit
eines Scheidungsantrages geboren wird, der wirkliche Vater
seine Vaterschaft anerkennt, die Mutter sowie der – gegebenenfalls
bisherige – Ehemann zustimmen.