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Schuldnerberatung
Handeln, bevor der
Gerichtsvollzieher kommt
Viele Haushalte in Deutschland sind verschuldet: Arbeitslosigkeit,
ein zu hoher Lebensstandard oder die Trennung vom
Partner können die Ursachen dafür sein. Reicht das Einkommen
nicht aus, um etwa laufende Mietkosten, Raten oder
Kredite abzuzahlen, fallen viele Menschen in eine Schuldenfalle,
aus der sie oft alleine nicht mehr herausfinden.
Schuldner- und Insolvenzberatungen helfen!
Um zu vermeiden, dass sich die Schuldenspirale immer
schneller dreht, bieten Schuldnerberatungsstellen in unterschiedlicher
Trägerschaft Hilfe für überschuldete Menschen
an. Die Beratung setzt die Bereitschaft zur aktiven Zusammenarbeit
mit den Schuldnerberatungsstellen voraus. Nur so
kann die Verschuldung gestoppt und überwunden werden.
Im Verlauf der Beratung werden Ihre wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnisse geklärt und gegebenenfalls existenzsichernde
Maßnahmen eingeleitet, beispielsweise Pfändungsschutzmaßnahmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
überprüfen die Forderungen der Gläubiger und
nehmen Verhandlungen auf, um eine außergerichtliche Einigung
oder eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Die Entschuldung
ist ein Prozess, der Disziplin, Entschlossenheit
und Kraft erfordert. Ohne die aktive Mitarbeit des Schuldners
kann nichts erreicht werden.
Kontaktdaten zu Schuldnerberatungsstellen der AWO,
der Caritas
und der PariSozial als Tochtergesellschaft des
PARITÄTISCHEN NRW finden Sie im Adressteil.
www.awo-lippe.de
www.caritas-detmold.de
www.parisozial-lippe-guetersloh.de
➔ „Schuldnerberatung“
Hilfen im Krankheitsfall
Wenn Sie krank oder
pflegebedürftig werden
Im Krankheitsfall ist grundsätzlich zunächst Ihre Krankenkasse
für Sie zuständig: Sie übernimmt nicht nur die klassischen
Kosten für Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt, sondern
auch die Finanzierung einer Hilfe zur Weiterführung des
Haushaltes. Das ist insbesondere für Alleinerziehende
wichtig, die sich kurzzeitig im Krankenhaus behandeln lassen
müssen. Als Schwangere und junge Mutter stehen Ihnen
darüber hinaus neben der ärztlichen Behandlung und
Betreuung auch die Hilfe einer Hebamme, die Versorgung
mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und die Pflege in einer
Einrichtung oder zu Hause zu.
Arbeitslos und nicht krankenversichert
Wenn Sie arbeitslos sind und Hartz-IV-Leistungen erhalten,
sind Sie über das Jobcenter Lippe krankenversichert. Wenden
Sie sich daher im Krankheitsfall zunächst an Ihr zuständiges
Jobcenter. Wenn Sie nicht erwerbsfähig und in keiner
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind,
wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt.
Dieses kann Ihnen Auskunft über die in Ihrem speziellen Fall
zuständige Behörde geben. Auch als Sozialhilfeempfänger
ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf alle Leistungen,
die gesetzlich Krankenversicherte
erhalten. Die Kosten
hierfür übernimmt in diesem Fall das Sozialamt.
Gleiches gilt auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit: Als gesetzlich
Versicherte erhalten Sie alle notwendigen Hilfen –
die Pflege zu Hause, in einer Tagespflegestätte oder einem
Pflegeheim – von ihrer zuständigen Pflegekasse. Sozialhilfeempfänger
sind wiederum über die Grundsicherungs- und
Sozialdienststellen versichert. Diese sind auch dann Ihr Ansprechpartner,
wenn die finanziellen Leistungen Ihrer Pflegekasse
nicht ausreichen.
/www.awo-lippe.de
/www.caritas-detmold.de
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