Wer kümmert sich um die Kinder?
Wenn Sie alleinerziehend sind oder Ihr Partner die Betreuung
der Kinder nicht übernehmen kann und auch die Leistungen
der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe oder die Betreuungszeiten
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der Schule und KiTa nicht ausreichen, organisiert
und finanziert das Jugendamt während Ihrer Abwesenheit
die Betreuung Ihrer Kinder unter 14 Jahren.
Wenn möglich, sollen Nachbarn oder Bekannte der Familie
sich um die Kinder kümmern und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
Wenden Sie sich bei Bedarf an den
Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes, der prüft, ob
Sie Anspruch auf diese Leistung haben.
Falls Sie selbst niemanden aus Ihrem Bekanntenkreis benennen
können, der die Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder
übernehmen kann, wird man Ihnen bei der Suche behilflich
sein und gegebenenfalls einen professionellen Betreuungsdienst
beauftragen.
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