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men vorgenommen. Mit ihnen können Gefahren für die
Gesundheit abgewendet, Gesundheitsstörungen rechtzeitig
erkannt und entsprechende Behandlungen eingeleitet werden.
Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig, wird
aber dringend empfohlen.
Weisen die Untersuchungen auf ein erhöhtes Risiko für die
Gesundheit von Mutter und Kind hin, so kann eine Risikoschwangerschaft
vorliegen.
Damit alles gut geht, werden je nach Diagnose unterschiedliche
Untersuchungen und Behandlungen notwendig,
etwa
eine Herztonaufzeichnung (CTG-Kardiotokographie) des
Kindes. Die Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchungen wird
dann in der Regel erhöht.
Das kleine Tagebuch: Der Mutterpass
Zu Beginn Ihrer Schwangerschaft stellt Ihnen Ihr Arzt oder
Ihre Hebamme einen Mutterpass aus. Darin werden neben
den Angaben zur Person die Blutgruppe, die Ergebnisse der
Ultraschalluntersuchungen und andere Untersuchungsergebnisse
festgehalten. Schwangere sollten den Mutterpass
immer bei sich tragen – besonders dann, wenn eine Risikoschwangerschaft
besteht.
Risikoschwangerschaft
Drei von vier Schwangeren stuft die Medizin heute als
Risikoschwangere
ein. Diese Nachricht kann die betreffende
Mutter zunächst erschrecken, bedeutet sie doch, dass es
während der Schwangerschaft oder Geburt zu Komplikationen
kommen kann. Allerdings: Die Liste der möglichen
Risiken wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert.
Bereits eine Frau über 35 Jahre gilt als Risikoschwangere.
Fast alle Risiken können über ausführliche Gespräche,
vorbeugende Maßnahmen und dichte Kontrollen frühzeitig
erkannt, gemindert oder auch vermieden werden. Sie sind
kein Grund zur steten Sorge – wohl aber für eine intensive
Vorsorge.
Hebammenhilfe
Hilfe rund um
Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaft geht mit kleinen und großen Veränderungen
einher, insbesondere wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten.
Rat, Hilfe und Begleitung in dieser Phase bieten Hebammen
an – auch ergänzend zur Betreuung durch die Ärztin oder den
Arzt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
Die Kosten für die Schwangerenvorsorge durch Hebammen,
für Geburtsvorbereitungskurse und – sofern die Kursleiterin
zur Kassenabrechnung berechtigt ist – für die Rückbildungsgymnastik
übernimmt Ihre Krankenkasse.
Geburtsvorbereitungskurse
Um sich auf die Geburt bestmöglich vorzubereiten, können
Sie entsprechende Kurse besuchen. Sie werden von Hebammen
(www.hebammensuche.de oder www.ammely.de),
aber auch anderen Einrichtungen, wie Elternschulen oder
Familienbildungsstätten angeboten. Die Kurse richten sich an
Schwangere und ihre Partner, aber auch an Alleinstehende.
Erkundigen Sie sich über die Art der Kurse und die aktuellen
Termine direkt bei der Einrichtung. Informationen für alleinstehende
Schwangere erhalten Sie beim Verband alleinerziehender
Mütter und Väter VAMV (www.vamv.de).
Persönliche Beratung und Hilfe
durch erfahrene Frauen
Eine Hebamme darf – außer Ultraschalluntersuchungen –
alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen, die in den
Mutterpass
eingetragen werden: Hierzu gehören die Bestimmung
von Größe und Lage des Kindes, Herztonüberwachung,
Blutdruckmessung, Urin- und Blutuntersuchungen
sowie vaginale Untersuchungen und Abstriche. Werden Auffälligkeiten
festgestellt oder wird eine Ultraschalluntersuchung
empfohlen, werden Sie an Ihre Frauenärztin oder Ihren
Frauenarzt überwiesen.
/(www.hebammensuche.de
/www.ammely.de)
/(www.vamv.de)