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kindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege. Die Tagespflegeperson wird durch das
Jugendamt bezahlt. Der Kostenbeitrag der Eltern wird analog
zu den KiTa-Beiträgen (siehe „Elternbeiträge“) berechnet.
Förderung in Kindertagespflege ist beim jeweils zuständigen
Jugendamt (Wohnort des Kindes) zu beantragen.
Als Eltern sind Sie herzlich eingeladen, sich zu allen Fragen
rund um die Kindertagespflege – auch Randzeitenbetreuung
– bei der Fachberatung Ihres Jugendamtes informieren zu
lassen. Bei Interesse wenden Sie sich an das für Sie zuständige
Jugendamt.
Die Adressen finden Sie im Adressteil.
Team Familienfreundlicher Kreis und Kinderschutz
Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
Lara Ostermann (Vermittlung von Tagespflegepersonen/
Antragstellung; Beratung von Eltern)
Telefon: 05231 4251, l.ostermann@kreis-lippe.de
und Sonja Siontas (Beratung und Begleitung der
Tagespflegepersonen)
Telefon: 05231 624250, S.Siontas@kreis-lippe.de
Allgemeiner Kontakt:
www.kinderbetreuung-owl.de
www.handbuch-kindertagespflege.de
Qualifizierung zur Kindertagespflege
Die Ev. Familienbildung der Lippischen Landeskirche bietet
eine Grundqualifizierung zur Kindertagespflege an. Sie umfasst
zurzeit 160 Unterrichtsstunden nach dem DJI-Curriculum.
Darauf aufbauend gibt es die Möglichkeit, eine berufsbegleitende
Anschlussqualifizierung nach dem neuen QHB
(Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege)
zu absolvieren. Diese umfasst 140 Unterrichtsstunden.
link
/www.handbuch-kindertagespflege.de
/www.kinderbetreuung-owl.de
link