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che ist meist so kompliziert, dass es sich in der Regel empfiehlt,
hierzu rechtlichen Rat einzuholen. Es ist wichtig, dass
Sie sich möglichst frühzeitig – vor oder sofort nach der Trennung
– um eine Klärung der Unterhaltsansprüche kümmern,
damit nicht Ansprüche für die Vergangenheit verloren gehen.
Unterhaltsanspruch des Kindes
Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, bis
es seine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Mütter und
Väter können den Unterhalt entweder durch Pflege und Erziehung
oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem
das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch die Pflege und
Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.
Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.
Sie können sich bei folgenden Institutionen und Behörden
beraten lassen:
Jugendamt: Kostenfreie Beratung und Unterstützung des
sorgenden oder sorgeberechtigten Elternteils über Unterhalt
für minderjährige Kinder, gegebenenfalls gerichtliche
Geltendmachung durch das Jugendamt als Beistand des
jungen Volljährigen unter 21 Jahre oder des nicht verheirateten
betreuenden Elternteils.
Rechtsanwälte: Beratung aller Unterhaltsberechtigten und
Unterhaltspflichtigen gegen Gebühr.
Unterhaltsvorschuss
Nicht immer aber kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung
gegenüber seinem Kind nach, oder die Vaterschaft
ist (noch) nicht geklärt. In diesen Fällen können Sie bei der
Unterhaltsvorschusskasse der Jugendämter einen Antrag auf
Unterhaltsvorschuss stellen. Den Antrag erhalten Sie vor Ort.
Sie müssen Auskünfte über den anderen Elternteil geben und
an der Feststellung der Vaterschaft mitwirken. Solange Sie
der Staat finanziell unterstützt, sind Sie verpflichtet, jede Änderung
Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse offen zu legen.
Sollten Sie beispielsweise heiraten oder mit dem anderen
Elternteil zusammen ziehen, so teilen Sie das bitte dem Jugendamt
mit. Die Informationspflicht gilt auch, wenn Ihnen
der bislang unbekannte Aufenthalt des Vaters oder der Mutter
bekannt wird. Die Adressen der für Sie zuständigen Jugendämter
finden Sie im Adressteil.
Höhe und Dauer des Unterhaltsvorschusses
Als staatliche Leistung richtet sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses
nach festgelegten Regelbeträgen und dem Alter
Ihres Kindes. Der Vorschuss soll unterhaltspflichtige Elternteile
nicht von ihrer Zahlungspflicht entlasten, sondern lediglich
alleinerziehenden Müttern und Vätern helfen, solange das
andere Elternteil nicht zahlt.
Rückforderung des Unterhalts
vom Unterhaltspflichtigen
Solange das Jugendamt für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommt,
ist es berechtigt, den Unterhaltsschuldner zur Zahlung
und Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse
aufzufordern. Kann ihm ein verantwortungsloses
oder leichtfertiges Verhalten zur Last gelegt werden, etwa
durch Untätigkeit, Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle,
Kündigung des Arbeitsplatzes oder einen Berufswechsel,
so wird die Höhe des Unterhaltsanspruchs unter Umständen
mit Hilfe eines fiktiv geschätzten Einkommens errechnet und
eingeklagt. Für alle Fragen rund um den Unterhalt stehen das
Kreisjugendamt sowie die städtischen Jugendämter in Bad
Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo zur Verfügung. Kontaktdaten
finden Sie im Adressteil.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre
„Der Unterhaltsvorschuss –
Eine Hilfe für Alleinerziehende“
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ),
Broschürenstelle, 11018 Berlin
Telefon: 030 20179130
www.familien-wegweiser.de
/www.familien-wegweiser.de